Soziale Verwaltung
Wohngeldreform
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses sowie Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Nach der Wohngeldreform 2020 fand zum Jahreswechsel mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ eine grundlegende Reform im Wohngeldrecht statt. Bundesweit ist die Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes mit einer ungefähren Verdreifachung der empfängerberechtigten Haushalte beabsichtigt gewesen (von ca. 600.000 auf etwa 2.000.000).
Verbesserungen
Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldes um ca. 190 € pro Monat von etwa 180 € auf 370 € pro Monat unter anderem durch:
- - Die neu eingeführten Heizkosten- und Klimakomponenten gehen jeweils als Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein
- - Anpassung der Parameter der Wohngeldformel
- - Neuzuordnung der Gemeinden und Landkreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes um regional veränderte Mietenniveaus berücksichtigen zu können
Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist wie bisher die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen nicht berücksichtigt.
Um die erheblichen Mehrbelastungen durch die seit 2021/22 stark steigenden Heizkosten zu berücksichtigen, wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht.
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Damit können strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.
Mit der ergänzenden Anpassung der Wohngeldformel wurde auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 Prozent gewährleistet und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglicht.
Entwicklung im Ostallgäu
Eine deutliche Zunahme wohngeldberechtigter Haushalte im Ostallgäu ist festzustellen.
Die Ausgaben des Landkreises für die Wohngeldzahlungen werden vom Bund beziehungsweise vom Freistaat Bayern in voller Höhe getragen.
Zum Stichtag 31.12.2022 gab es im Ostallgäu 392 Haushalte, die Wohngeld in Höhe von insgesamt 1.071.805 € bezogen haben.
Aufgrund der Reform sind die Wohngeldausgaben im Landkreis Ostallgäu bereits mit Ablauf des Oktobers 2023 um etwa das 2,5fache auf 2.710.342 € gestiegen. Die Anzahl der Haushalte, die im Oktober 2023 Wohngeld bezogen haben, hat sich auf 764 erhöht und somit nahezu verdoppelt.
Deutschlandticket - Schülerbeförderung
Zum 01.05.2023 ist das bundesweit für den Nahverkehr gültige Deutschlandticket für 49 € eingeführt worden.
Der Landkreis Ostallgäu stellte daher alle bereitgestellten – streckengebundenen - Schülermonatskarten, die über 49 € kosteten auf das Deutschlandticket um.
Insgesamt erhielten von knapp 4.670 Fahrschülerinnen und Fahrschüler ca. 3.980 Fahrschülerinnen und Fahrschüler das Deutschlandticket. Das Deutschlandticket nicht erhalten haben Fahrschülerinnen und Fahrschüler, deren bisherige Fahrkarte weniger als 49 € kostete, sowie diejenigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die mit einem pauschal finanzierten Schulbus (freigestellter Schülerverkehr) befördert werden.
Als Träger der Förderzentren Erich-Kästner-Schule Füssen und Don-Bosco-Schule Marktoberdorf ist der Landkreis Ostallgäu zuständig für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen. Darüber hinaus ist der Landkreis Ostallgäu als Träger der Schulwegkostenfreiheit für die Beförderung der Ostallgäuer Schülerinnen und Schüler, die weiterführende Schulen wie z. B. Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien besuchen, zur jeweiligen nächstgelegenen Schule zuständig.
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Kinder mit einem Sozialleistungsbezug aus den Rechts-bereichen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Unterstützungsmöglichkeiten sind hierbei vielfältig und reichen von Klassenfahrten über Lernförderung und gemeinschaftlichem Mittagessen bis hin zu Schulbeihilfen.
Ebenso können auch Zuschüsse von monatlich 15,00 € für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt werden, so z. B. Beiträge für den Sportverein oder Musikunterricht.
Dank einer seit mehreren Jahren bestehenden Kooperation mit der Kinderbrücke Allgäu können diese Zuschüsse bei höheren Beiträgen um bis zu 600,00 € jährlich im Einzelfall aufgestockt werden. Aufgrund dieser freiwilligen Unterstützung konnte bereits zahlreichen Kindern die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten oder Musikunterricht ermöglicht werden.
Dabei sind sowohl die Antragszahlen als auch die Kosten im Bereich Bildung und Teilhabe im Jahr 2022 um jeweils ca. 40 % im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen.