Jahresbericht 2021

Jugendamt

Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung ab 2026: Jugendamt unterstützt Kommunen im Planungsprozess

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt für Kinder im Grundschulalter ein stufenweise in Kraft tretender Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung. Dieser umfasst 8 Stunden an fünf Werktagen und gilt zu einem großen Teil auch in den Ferien. Der Gesetzgeber möchte damit eine Betreuungslücke schließen, die für viele Eltern beim Übergang des Kindes von Kindergarten in die Schule entsteht. Das Gesetz soll zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

 

Damit den Eltern auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung steht, arbeiten Landkreis, Kommunen und Schulen eng an der Bedarfsplanung. Ein wichtiger Meilenstein konnte mit der Durchführung einer landkreisweiten Elternbefragung im Frühjahr 2023 erreicht werden. Rund 6.000 Eltern hatten Gelegenheit, ihre Betreuungswünsche zu äußern. 29 % haben dies genutzt und den Online-Fragebogen ausgefüllt. Aus den Antworten zeichnet sich ein steigender Betreuungsbedarf für Kinder im Grundschulalter ab. Demnach braucht künftig voraussichtlich jedes zweite Elternpaar eine Betreuung für ihr Grundschulkind.

 

 

Steigende Betreuungsquote

 

Dass die Nachfrage nach Betreuungsangeboten wächst, bestätigen die Anmeldungen zum Schuljahr 2023/24. Während im Vorjahr noch 29 % der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nahmen, sind es zum September bereits 35 %. Hinzu kommt, dass die Schülerzahlen an Grundschulen seit Jahren ansteigen. Nicht alle diese Kinder benötigen jedoch eine ganztägige Betreuung. Vielen Eltern reichen auch kürzere Betreuungszeiten oder sie leisten die Betreuung ihrer Kinder komplett selbst.

 

Um den unterschiedlichen Bedarfen gerecht zu werden, gibt es im Ostallgäu bereits eine vielfältige Betreuungslandschaft. Nahezu jeder Grundschulstandort verfügt über ein eigenes Angebot. Das Ganztagsförderungsgesetz ist Anlass und Chance zugleich, das bestehende Betreuungsangebot im Sinne der Eltern und ihrer Kinder bedarfsgerecht anzupassen. Dabei ist vor allem eines wichtig: Dass sich Kinder gut aufgehoben fühlen und die Förderung erhalten, die sie benötigen.

 

 

Familienbildungsnetzwerk Ostallgäu – Kaufbeuren

Im März hat das 5. gemeinsame Netzwerktreffen des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren stattgefunden. Um die Familienbildungslandschaft weiter zu fördern, findet eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Ostallgäu und Kaufbeuren statt. Thema für die ca. 50 Teilnehmenden war dieses Jahr unter anderem die Familienapp mit Familienkalender und die Infobriefe für Fachkräfte im Bereich der Familienbildung. Ein weiterer wichtiger Punkt der Tagesordnung war die zweite Fortschreibung des Familienbildungskonzepts für den Landkreis Ostallgäu.

 

 

 

Ausbau der Familienapp mit Veranstaltungskalender

In der Familienapp Ostallgäu-Kaufbeuren findet man Neuigkeiten, Veranstaltungen, Wissenswertes, Videos und Notfallnummern. Die Informationen in den einzelnen Kategorien sind speziell auf die Bedürfnisse von Familien und Eltern abgestimmt. Sie werden laufend aktualisiert. Der neu angelegte Bereich „Familie und Freizeit“ bietet Eltern und Familien Inspirationen zur Freizeitgestaltung. Zum Beispiel sind dort Schwimmbäder und Badeseen, Museen, Büchereien sowie weitere Freizeitaktivitäten und Ausflugsziele hinterlegt. Der Veranstaltungskalender der App bietet mit aktuell rund 700 laufenden Veranstaltungen für alle Eltern und Familien die Möglichkeit, ein passendes Angebot zu finden. Mit den neu angelegten Filtern „Kostenlose Angebote“ und „Online-Angebote“ kommt man noch gezielter zum gewünschten Ergebnis.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zweite Fortschreibung der Familienbildungskonzeption für den Landkreis Ostallgäu

Im Rahmen des Förderprogrammes zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist die Familienbildungsstelle verpflichtet alle vier Jahre ihre Konzeption fortzuschreiben. Um passende Angebote zu schaffen wurden bisher Elternbefragungen durchgeführt. Durch die aktuelle Fortschreibung ist die Konzeption durch die Sichtweise von Expertinnen und Experten erweitert worden. Hierfür wurden Handlungsempfehlungen aus Gruppendiskussionen mit diesen abgeleitet. Folgende Zielgruppen standen dabei im Mittelpunkt der Diskussion: Familien mit Migrationsgeschichte, alleinerziehende Eltern und psychisch kranke Eltern.

 

 

 

Infostand beim Familienfest am Jordanpark in Kaufbeuren

Am 13.05.2023 fand das Familienfest mit Kinderflohmarkt und Eröffnung des Spielplatzes am Jordanpark in Kaufbeuren statt, das von der Abteilung Gleichstellung- und Familie der Stadt Kaufbeuren organisiert wurde. Die Familienbildungsstelle des Landkreis Ostallgäu sowie zwei der vier Familienstützpunkte im Ostallgäu (Marktoberdorf und Buchloe) haben sich auf dem Fest in Form eines gemeinsamen Standes präsentiert. Eltern und andere Interessierte konnten sich hier über Angebote der Familienbildungsstelle und der Familienstützpunkte informieren. Darüber hinaus wurde ein Klettwurf-Spiel angeboten, bei dem es kleine Preise zu gewinnen gab. Die Familienapp Kaufbeuren – Ostallgäu konnte in diesem Rahmen vielen Familien genauer gezeigt werden.

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu

Jugendamt

Tel. 08342 911-249

Fax 08342 911-501

 

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