Veterinäramt
Tierseuchen: Prophylaxe und Bekämpfung
Das Veterinäramt ist mit 9 Amtstierärzten für einen vielfältigen Aufgabenbereich zuständig: Tierseuchen verhüten und bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger tierischen Ursprungs schützen, das Leben und Wohlbefinden der Tiere erhalten und Leiden der Tiere verhüten. Aber sie sollen auch vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft schützen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, die Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu bewahren, die von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können. Der Landkreis Ostallgäu ist mit rd. 127.000 Rindern der Landkreis mit der höchsten Rinderdichte in Bayern. Neben dem Landkreis Ostallgäu ist das Veterinäramt auch für die Veterinärangelegenheiten der kreisfreien Stadt Kaufbeuren zuständige Behörde.
Die Verhütung und Bekämpfung verschiedener Tierseuchen stellt eine zentrale Aufgabe des amtstierärztlichen Dienstes dar.
Hierbei steht neben dem Schutz der menschlichen Gesundheit auch der Schutz wirtschaftlich wertvoller Tierbestände im Fokus.
Durch die konsequente Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben in Bezug auf Tierseuchen durch die Tierhalter, wird das Risiko des Ausbruchs bzw. der Ausbreitung von Tierseuchen möglichst geringgehalten.
Hierzu zählt auch das seit 2001 laufende Monitoring an der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kraftisried durch das Veterinäramt Ostallgäu. Dabei werden alle ab einem Alter von 48 Monaten, die nicht geschlachtet wurden, sondern anderweitig verstorben sind, auf das Vorkommen der Bovinen Spongiformen Enzephalitis (BSE) untersucht. Das bedeutet ein durchschnittliches Probenaufkommen von rd. 11.000 BSE-Proben pro Jahr.
Bovine Virus Diarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
Der Landkreis Ostallgäu gilt seit Mitte dieses Jahres als frei von der Rinderseuche Bovine Virusdiarrhoe. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 01. Juni eine entsprechende Verordnung unterzeichnet, mit der dem Landkreis Ostallgäu der Status frei von BVD zuerkannt wird, nachdem das Tilgungs- und Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen und abgeschlossen wurde. Insbesondre für den Handel mit Rindern aber auch für die jährliche Älpung der Rinder in den Bergregionen des Landkreises und angrenzenden Tirol bringt die Entscheidung der EU-Kommission ein Mehr an Sicherheit und Freiheit mit sich. Das Erreichte darf aber nicht gefährdet werden. Deshalb weist das Veterinäramt darauf hin, dass auch weiterhin die erforderlichen Untersuchungen der neugeborenen Kälber fristgerecht erfolgen muss.
Blauzungenerkrankung (BT-Blue Tongue Disease)
In Niedersachsen und Nordrheinwestfalen wurde in Schafbeständen das Blauzungenvirus vom Typ BTV 3 festgestellt. Diese beiden Bundesländer und - bedingt durch die räumliche Nähe – auch Bremen, haben den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Alle anderen Bundesländer sind weiterhin seuchenfrei.
Wie sich das Seuchengeschehen in den nächsten Monaten entwickelt, bleibt abzuwarten. Günstig könnte sich hier der Umstand auswirken, dass der Erreger auf die Übertragung durch Insekten angewiesen ist und dies in der kommenden kälteren Jahreszeit zu einer langsameren Ausbreitung der Erkrankung führen könnte.
Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen schnell eingeleitet werden können.
Einen Impfstoff gegen den Serotyp 3 gibt es zurzeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den jetzt aktuellen Serotyp.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest, verursacht durch ein Virus, tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf.
Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern zusehends.
Mit der Erstellung des sogenannten ASP-Rahmenplans ist das Veterinäramt Ostallgäu seit mehreren Jahren auf das Auftreten der Tierseuche im Landkreis vorbereitet. Einen Ausbruch gab es in Bayern glücklicherweise bisher nicht zu verzeichnen.
Um ein Auftreten der Tierseuche im Wildschweinbestand rechtzeitig zu erkennen, wurde das Montoring weiter intensiviert. Weiterhin werden der Jägerschaft Schulungsmöglichkeiten angeboten und bereitgestellt. Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auffinden von verendetem Schwarzwild der zuständigen Behörde zu melden. Solche Tiere werden unter besonderen Schutzbedingungen geborgen und beprobt. Überdies werden neben verendeten, verunfallten und auffällig erlegten Wildschweinen auch gesund erlegte Wildschweine mittels Blutprobe auf das ASP-Virus untersucht. Die Jäger erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.
Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) (Vogelgrippe, Geflügelpest)
Es handelt sich bei dieser Tierseuche um eine Erkrankung, die in Hausgeflügelbeständen vor allem die Hühnervögel betrifft. Der Eintrag in die Bestände erfolgt aus der Wildvogelpopulation, hier ist vor allem das Wassergeflügel betroffen. Gerade in der kalten Jahreszeit nimmt das Risiko eines Erregereintrags in Hausgeflügelbestände zu.
Im Ostallgäu und der kreisfreien Stadt Kaufbeuren wurden im Jahr 2023 mehrere verendete Möwen aufgefunden, die den HPAI-Erreger in sich trugen. Aufgrund dessen wurden vom Landratsamt und der Stadt Kaufbeuren Maßnahmen erlassen, die die Verbreitung des Erregers verhindern sollten.
Tierschutz
Kontrollen
Meldungen hinsichtlich nicht tierschutzgerechter Tierhaltungen gehen fast täglich auf unterschiedlichen Wegen im Veterinäramt Ostallgäu ein. Meist betreffen diese Meldungen landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, aber auch Meldungen hinsichtlich „exotischerer“ Tiere, wie Kamele, Papageien oder Schlangen treffen immer wieder im Veterinäramt ein. Auch sind immer wieder Haltungen „gängiger“ Heimtiere wie Hunde oder Katzen Grund für die Meldungen besorgter Mitbürger. Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und dem örtlich zuständigen Amtstierarzt zur weiteren Bearbeitung übergeben. Je nach Einschätzung des jeweiligen geschilderten Sachverhaltes erfolgt eine Kontrolle noch am selben Tag oder innerhalb einer für angemessen erachteten Frist. Die Kontrollen werden aufgrund der Beweisführung und auch im Sinne einer Eigensicherung zum Großteil im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt.
Lassen sich im Rahmen dieser Kontrollen Verstöße gegen die einschlägigen Rechtsnormen (bspw. Tierschutzgesetz, Tierschutznutztierhaltungsverordnung, Tierschutz-Hundeverordnung) feststellen, so werden die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Diese reichen, je nach Schwere des jeweiligen Verstoßes, von einem einfachen Anordnungsbescheid bis hin zur Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren.
Allgemeines
Die Anzahl der Anträge auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Rahmen des § 11 Tierschutzgesetz war im Kalenderjahr 2023 leicht rückläufig.
Wiedereröffnung Tierheim Marktoberdorf: Aufgrund einer personellen Unterbesetzung in Kombination mit infrastrukturellen Problemen musste das Tierheim Marktoberdorf die Tätigkeit vorübergehend einstellen. Die übrigen Tierheime im Landkreis und auch die Tierheime angrenzender Landkreise übernahmen Aufgaben wie die Unterbringung von Fund- oder Abgabetieren. Nach der Einstellung entsprechend sachkundiger Personen und Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten konnte das Tierheim am 10. September 2023 wieder eröffnet werden. Das Veterinäramt begleitete die Umsetzung der für die Wiedereröffnung notwendigen Maßnahmen.
Sammelstelle Pro Rind in Unterthingau
Die Überwachung der im letzten Kalenderjahr eröffnete Sammelstelle ProRind in Unterthingau stellt einen weiteren zusätzlichen Aufgabenbereich im Landkreis Ostallgäu für die Mitarbeiter des Veterinäramtes dar.
Es erfolgen regelmäßige Kontrollen der wöchentlich stattfindenden Nutzkälbermärkte, sowie der alle zwei bis drei Wochen stattfindenden Zuchtviehauktionen hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorgaben.
Darüber hinaus werden Sonderveranstaltungen wie die Jubiläumsviehschau (März 2023), die Bundejungzüchterschau (November 2023) oder die Eliteschau (Dezember 2023) amtstierärztlich betreut und überwacht.
Hinzu kommen noch regelmäßige Transporte von Tieren (Rindern) in EU-Mitgliedsländer. Hierbei muss jeder Transport auf die Einhaltung tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Vorgaben im Vorfeld durch Mitarbeiter des Veterinäramtes anhand der entsprechenden Dokumentenlage geprüft werden. Sind alle notwendigen Dokumente für die Abfertigung des Tiertransportes vorhanden und werden die Vorgaben entsprechend eingehalten, erfolgt die Abfertigung des jeweiligen Transportes durch einen Amtstierarzt vor Ort. Dabei werden unter anderem die Tiere und das Transportfahrzeug in Augenschein genommen und ein entsprechendes Gesundheitszeugnis durch den jeweils zuständigen Amtstierarzt erstellt.
Schlachthof Vion, Buchloe
Aufgrund personeller Probleme der für die Lebendbeschau und die Fleischbeschau von Schlachttieren zuständigen amtlichen Tierärzten des Fleischhygieneamtes in Buchloe, musste diese Aufgabe im Kalenderjahr 2023 regelmäßig von den Amtstierärzten des Veterinäramtes Ostallgäu übernommen werden, da ohne diese amtlichen Kontrollen keine Schlachtungen möglich sind. Grundsätzlich ist das Veterinäramt Ostallgäu lediglich für die Betreuung und Überwachung der amtlichen Tierärzte des Fleischhygieneamtes zuständig. Die kommissarische Übernahme der Aufgaben der amtlichen Tierärzte überschritt im Kalenderjahr 2023 deutlich ein durch das Veterinäramt Ostallgäu leistbares Maß, da auch hier aufgrund der amtstierärztlichen Ausbildung neuer Kolleginnen, trotz voller Stellenbesetzung, sich knapp ein Drittel der Amtstierärzte nicht im regulären Dienst befindet.