Lebensmittelüberwachung
Sicherheit von Lebensmittel
Die Sicherheit von Lebensmittel ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für die Menschen. Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind daher alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Produktion sicherer Lebensmittel auf allen Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von der Herstellung bis zur Lagerung und Abgabe an die Verbraucher zu gewährleisten.
Diese Verpflichtung obliegt in erster Linie den Herstellern von Lebensmitteln, dem Groß- und Einzelhandel und der Gastronomie.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft bei ihren Betriebskontrollen und Probeentnahmen die Einhaltung der bestehenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und sanktioniert bei festgestellten Verstößen bzw. erzwingt bei gravierenden hygienischen Mängeln die Betriebsschließung.
Dabei richtet sich das Augenmerk vor allem auf die Einhaltung der gebotenen Hygiene, der Lagertemperatur bei kühlpflichtigen bzw. tiefgefrorenen Lebensmitteln den baulichen Zustand der gewerblichen Räume sowie der geforderten Eigenkontrollen einschließlich deren Dokumentation.
Innerhalb des Verbraucherschutzes spielen eine Vielzahl von EU- und nationalen Vorschriften eine bedeutsame Rolle. Diese sollen im Umgang mit Lebensmittel sicherstellen, dass die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und darüber hinaus vor Täuschung und Irreführung geschützt werden.
Aufgabe und Grundlage der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die Überprüfung der einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen in jedem einzelnen Lebensmittelbetrieb und hier auf allen Stufen der Herstellung und der Vermarktung.
Damit Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, frei verkäufliche Arzneimittel und Tabakerzeugnisse sicher sind, werden im Landkreis Ostallgäu 2.112 Betriebe durch die sechs Lebensmittelkontrolleure/innen - wovon sich zur Zeit 4 Kollegen /innen in einem Teilzeit Arbeitsverhältnis befinden - überprüft.
2023 erfolgten:
1398 Kontrollen
466 Probeentnahmen (331 ohne Befund, 66 Beanstandungen, 69 Proben werden aktuell noch untersucht)
Scharfe Mutprobe „Hot Chip Challenge“
Scharf gewürztes Essen ist für viele Menschen ein kulinarischer Genuss, für manche mitunter auch eine Gelegenheit, die eigenen Geschmacksgrenzen auszutesten. Dabei spielt Chili eine große Rolle. Ob als ursprüngliche "Chilischoten", extrem scharfe Chili-Würzsaucen oder mit Chili gewürzte Snacks wie Chips – der scharf brennende Geschmack wird durch Inhaltsstoffe der Chili aus der Gruppe der Capsainicinoide (wie Capsaicin) verursacht. Diese Alkaloide werden von diversen Paprika-Arten (zu denen auch der Chili gehört) gebildet und sollen Fraßfeinde der Pflanzen davon abhalten, die Früchte zu verzehren.
Der Mensch lässt sich davon jedoch oft nicht beirren und versteht es bisweilen als herausfordernde Mutprobe, Lebensmittel mit extremer Schärfe zu essen, was Veranstaltungen wie „Scharfesswettbewerbe“ schon seit Jahren zeigen. Aktuell erlangte mit der „Hot Chip Challenge“ ein ähnliches Phänomen mediale Aufmerksamkeit, das durch seine Verbreitung in den Sozialen Medien auch bei Kindern und Jugendlichen Bekanntheit erlangt hat.
Ausgehend von einem Hersteller in Tschechien wurde hierbei ein Tortilla-Chip aus Mais, der stark mit Capsaicin gewürzt ist, verzehrt. Dieser wird vor allem über Internetshops vertrieben. Oft wird dieser Konsum in Videos oder Fotos dokumentiert, um die Teilnahme an dieser „Herausforderung“ zu belegen. Der Verzehr führte vereinzelt bereits zu ärztlichen Noteinsätzen.
Aufgrund der derzeit gesteigerten öffentlichen Wahrnehmung von Capsaicin weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen hin, die bei übermäßigem Verzehr des Alkaloids auftreten können.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, bei denen unerwünschte Wirkungen wie Schleimhautreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Bluthochdruck beobachtet wurden, wobei die Höhe der konsumierten Capsaicindosis oft unbekannt war. Besonders empfindlich reagieren Kinder auf scharfe Chili-Produkte. Es sind schwerwiegende Vergiftungen bei kleinen Kindern durch die Aufnahme von Chilizubereitungen in der internationalen Literatur beschrieben. Das BfR geht davon aus, dass die Schärfe, die traditionell von Erwachsenen bei einer Mahlzeit akzeptiert wird, maximal einer Dosis von 5 Milligramm (mg) Capsaicin je Kilogramm Körpergewicht (kg) zugeordnet werden kann.
In dem Tortilla-Chip der „Hot Chip Challenge“ wurde über eine Laboranalyse des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz ein Gesamtcapsaicin-Gehalt von 4029,7 mg/kg ermittelt.
Dieser extrem hohe Gehalt an Capsaicin in den Tortilla-Chips der „Hot Chip Challenge“ führte somit zu einem bundesweiten Warenrückruf durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden da hierdurch eine Gesundheitsgefährdung vorlag.