Jahresbericht 2021

Kreishaushalt

Jahresabschluss 2021

Im Jahresabschluss wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember nachgewiesen. Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Planvergleich, die Vermögensrechnung (Bilanz) sowie einen Rechenschaftsbericht.

 

Die Arbeiten zum Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurden von der Finanzverwaltung mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:

 

  1. 1. Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von + 2.561.574,01 € ab und liegt um + 1.074.693,01 € über dem geplanten Jahresergebnis.
  2.  
  3. 2. Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von + 7.954.324,64 € aus und damit + 15.860.428,64 € höher als das geplante Jahresergebnis (einschließlich Überträgen aus dem Vorjahr).
  4.  
  5. 3. Die Bilanzsumme erhöht sich auf einen Wert von 229.528.598,74 € zum 31.12.2021 (+ 11.524.716,93 €).

 

 

Der Haushaltsausgleich wurde im Rechnungsjahr 2021 erreicht. Der Gesamtbetrag der Erträge konnte den Gesamtbetrag der übersteigen.

 

 

 

Konsolidierter Jahresabschluss zum 31.12.2021

Der Landkreis Ostallgäu hat neben dem Jahresabschluss des Landkreises zum 31.12.2021 auch einen Konsolidierten Jahresabschluss (sog. Kommunaler Gesamtabschluss) vorzulegen. Sinn und Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises zu ermöglichen, in dem der Jahresabschluss des Landkreises mit den Jahresabschlüssen der in den kommunalen Gesamtabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen zusammengefasst wird.

 

Im Konsolidierten Jahresabschluss 2021 wurden die Jahresabschlüsse des Landkreises und der drei kreiseigenen Senioren- und Pflegeheime Buchloe, Obergünzburg und Waal konsolidiert.

 

Der Konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2021 weist folgende Ergebnisse aus:

 

  1. 1. Die Konsolidierte Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem ausgewiesenen Gesamtbilanzüberschuss in Höhe von + 3.549.845,32 € ab und liegt damit um – 2.869.380,42 € niedriger als im Jahr 2020.
  2.  
  3. 2. Die Kapitalflussrechnung 2021 weist eine zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds von + 9.181.733,91 € aus und liegt damit um + 4.670.331,12 € höher als im Vorjahr.
  4.  
  5. 3. Die Bilanzsumm der Konsolidierten  Vermögensrechnung (Bilanz)2021 beträgt 236.954.864,48 € (+ 12.154.080,50 €).

 

 

Haushaltsplan 2023

Bestimmende Grundlagen für die Haushaltsplanung des Landkreises sind die Steuer- und Umlagekraftzahlen für das jeweilige Haushaltsjahr. Die jeweiligen Beträge können aus folgender Tabelle entnommen werden.

 

Der Landkreis hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Kreistag Ostallgäu beschloss am 16.12.2022 über die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung.

Haupteinnahmequelle des Landkreises ist die Kreisumlage mit einem Betrag von 100.891.384 € bei einem erhöhten Hebesatz von 45,3 v. H.. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Erträge aus der Kreisumlage um + 6.177.951 €.

Der größte Einzelaufwandsposten ist die Zahlung der Umlage an den Bezirk Schwaben mit einem Volumen von 50.557.051 € bei einem reduzierten Hebesatz von 22,7 v. H.. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Aufwendungen für die Bezirksumlage um + 1.037.927 €.

 

 

 

Die Eckdaten des Kreishaushalts 2023 lauten (ohne kreiseigene Senioren- und Pflegeheime):

 

Ergebnishaushalt

            Gesamtbetrag der Erträge                                    182.042.513 €

            Gesamtbetrag der Aufwendungen                         181.440.956 €

            Saldo (Jahresergebnis)                                            + 601.557 €

 

Finanzhaushalt

     a)    Laufende Verwaltungstätigkeit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen                          176.798.901 €

            Gesamtbetrag der Auszahlungen                         171.869.993 €

            Saldo                                                                    + 4.928.908 €

 

     b)    Investitionstätigkeit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen                            11.611.495 €

            Gesamtbetrag der Auszahlungen                           17.199.742 €

            Saldo                                                                    - 5.588.247 €

 

     c)    Finanzierungstätigkeit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen                              2.680.534 €

            Gesamtbetrag der Auszahlungen                             2.180.534 €

            Saldo                                                                      +  500.000 €

 

     d)    Saldo des Finanzhaushalts                                     - 159.339 €

 

 

Höhe der Kreditaufnahmen                                                  2.100.534 €

Umlagesoll                                                                     100.891.384 €

Summe der Umlagegrundlagen                                        222.718.288 €

Umlagesatz der Kreisumlage                                                   45,3 v. H.

Höchstbetrag der Kassenkredite                                           7.500.000 €

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Landkreises zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wurde auf 10.635.000 € festgesetzt.

 

 

Sportförderung

Sportstättenförderung

 

10 Sportvereine (davon 5 Schützenvereine) erhielten im Jahr 2023 eine Investitionsförderung in Höhe von insgesamt 17.450,00 €. Dabei handelte es sich überwiegend um Zuschüsse für Neu- und Umbauten von Sportanlagen (Erneuerung von Flutlichtanlagen) und Umrüstungen von Schießständen, die bereits eine staatliche Förderung über den BLSV und BSSB erhalten haben.

Die Verteilung der Zuschüsse erfolgte durch den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Ehrenamt am 10.11.2023.

 

 

Vereinspauschale

 

Der Landkreis Ostallgäu hat im Jahr 2023 eine Vereinspauschale in Höhe von 522.259,50 € an insgesamt 120 Sportvereine ausbezahlt.

Die vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Jahre 2023 zur Verfügung gestellte Förderung pro Mitgliedereinheit des jeweiligen Vereins betrug 0,60 € (aufgrund der Kostensteigerungen wurde die Förderung 2023 zur Unterstützung der Vereine verdoppelt).

Die Vereinspauschale dient den Ostallgäuer Sport- und Sportschützenvereinen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben.

 

 

Energiepreiszuschuss

 

2023 gewährte das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Sport- und Schützenvereine einen einmaligen Energiepreiszuschuss.

Im Landkreis Ostallgäu haben 66 Sport- und Schützenvereine einen vorläufigen Energiepreiszuschuss beantragt. Das ergab einen Förderbetrag in Höhe von 141.978,60 €, der zusammen mit der Vereinspauschale nach Zuteilung der Mittel, am 14.09.2023 ausbezahlt wurde. Die Höhe des Zuschusses entsprach pauschal 80 % der beantragten Vereinspauschale 2023. Inwieweit dieser Zuschuss dem tatsächlichen Mehraufkommen entspricht, kann erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises 2024 (Gegenüberstellung der Energiekostenabrechnungen von 2021 und 2023) festgestellt werden. Eine evtl. Rückzahlung soll dann mit dem Antragsverfahren der Vereinspauschale 2024 erfolgen.

 

 

Schwimmförderung „Mach mit – tauch auf!“

 

Im Schul- und Kindergartenjahr 2021/22 hat das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erstmalig das Schwimmprogramm „mach mit- tauch auf!“ initiiert.

An die bayerischen Vorschulkinder im Kindergärten und an Erstklässler in den Grundschulen wurden Gutscheine für Schwimmkurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ im Wert von 50,00 € ausgegeben. So hat der Landkreis Ostallgäu für 609 Kursteilnehmer an die Schwimmkursanbieter eine Fördersumme in Höhe von 30.450,00 € weitergereicht.

 

Dieses Schwimmprogramm wurde nun vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf Dauer aktuell verlängert. Sodass zum Kindergarten-/Schuljahresbeginn 2023/24 wiederum alle Vorschulkinder und Erstklässler einen Gutschein im Wert von 50,00 € erhalten haben. Die Abwicklung (Mittelanforderung und Bezahlung der Schwimmkurs-anbieter) erfolgt erneut über die Finanzverwaltung Z 2. Geplant ist eine dauerhafte Weiterführung diese Schwimmprogrammes für alle Vorschulkinder in den Folgejahren.

 

 

Förderprogramm Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)

 

In Zeiten Corona-bedingter Schulschließungen bzw. Unterrichtsbeeinträchtigungen spielten digitale Arbeits- und Lernformen, digitale Kommunikationswerkzeuge sowie digitale Bildungsmedien und Lernmaterialien eine wichtige Rolle, um den Schülerinnen und Schülern für die Phase des Lernens zuhause und darüber hinaus nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ein differenziertes, altersangemessenes Lernangebot zur Verfügung zu stellen.

Ziel der Förderung „Sonderbudget Leihgeräte – SoLe“ war es, für die Fortdauer eines zumindest phasenweise erforderlichen Lernens zuhause eine adäquate Teilnahme an digitalen Lern-, Arbeits- und Kommunikationsnormen zu eröffnen und einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit zu leisten.

Schülerleihgeräte sind Endgeräte (überwiegend mobile Endgeräte), die dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum im Besitz einer Schülerin oder eines Schülers bleiben, um schulische Aufgaben zu erfüllen. Dabei verbleiben die Schülerleihgeräte stets im Eigentum des Schulaufwandsträgers.

 

Das Endgerät wird dabei nur für unterrichtliche Zwecke eingesetzt. Diese umfassen sowohl den Einsatz im Unterricht als auch die häusliche Vor- und Nachbereitung und das Erledigen von Hausaufgaben. 

Den Schulen bzw. Schüler/innen konnten mittels des Förderprogramms 487 „Leihlaptops“ zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Fachbereich Z 2

Tel. 08342 911-475
Fax 08342 911-558
 
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