Jahresbericht 2021

Bürgerservice und Verkehrsbehörde

Die Zulassung wird digital

Am 01.09.2023 ist die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten.

Im Bereich der Internetzulassungen wurde die sogenannte i-Kfz Stufe 4 eingeführt.

 

Es ist künftig auch für Firmen und Großkunden möglich, Zulassungen über das Internet zu beantragen. Außerdem kann das Fahrzeug nun nach Abschluss des Zulassungsantrages mit den ungestempelten Kennzeichen sofort in Betrieb genommen werden. Für die Registrierung ist entweder ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Onlinefunktion oder ein Bürger-/Unternehmenskonto mit einem ELSTER-Zertifikat notwendig.

 

Die Vorteile für den Bürger liegen daher auf der Hand:

 

  • - Zulassungen sind jederzeit und überall möglich
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  • - Der Behördengang entfällt. Die Unterlagen für die Zulassung werden postalisch an den Halter geschickt.
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  • - Das Fahrzeug kann mit den ungestempelten Kennzeichen sofort für 10 Tage in Betrieb gesetzt werden. Hierfür müssen nur Bescheid und Zulassungsnachweis aus dem Zulassungsportal runtergeladen werden.
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  • - Die Gebühren für die Onlinezulassung sind günstiger

 

Die Tendenz zum Onlineverfahren konnte schon seit September beobachtet werden: Bei der Abmeldung über das Internet stieg die Anzahl der gestellten Anträge im Ostallgäu um das Fünffache an.

 

 

Zebrastreifen wird 70

70 Jahre ist es her, dass der Paragraph 26 - und damit der Zebrastreifen, wie er umgangssprachlich genannt wird - in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert wurde. Weitere elf Jahre dauerte es, seit der Einführung 1953, bis der Fußgänger tatsächlich Vorrang bekam. Bis dato musste der Bürger faktisch schon auf dem Zebrastreifen stehen, damit die Autos wirklich anhielten. Und dann hieß es: Schnell sein, denn ein zu langsames Queren wurde als Provokation verstanden.

Der Zebrastreifen hat sich auch international durchgesetzt, wenn auch häufig in anderen Farben oder Variationen. Wie etwa im norwegischen Ørje, wo ein spezielles Schild, in Anlehnung an einen Monty Python-Sketch, dazu auffordert, mit lustigen Verrenkungen die Straße zu queren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Und noch ein Geburtstag: Die Schulweghelfer werden 45

Seit 45 Jahren werden im Ostallgäu Schulweghelferinnen und –helfer eingesetzt. Dank dieser fleißigen Helfer ist wieder ein Jahr ohne einen Schulwegunfall vorübergegangen. 668 Personen beteiligten sich dieses Jahr höchst erfolgreich an der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler.

Und die Statistik gibt Ihnen Recht: an Querungsstellen mit Schulweghelfern ereignen sich weniger Unfälle als an einer Ampel oder an einem Zebrastreifen! Das macht sie zu der sichersten Möglichkeit für unsere Schülerinnen und Schüler, eine Straße zu queren.

 

 

Wie gewonnen, so zerronnen …

Im Jahr 2023 freuten sich rund 7000 Bürgerinnen und Bürger, weil sie einen Führerschein bekommen haben.

Wahrscheinlich weniger erfreut waren die 94 Personen, denen die Führerscheinstelle den Führerschein wieder entzogen hat. Hinzu kommen 52 Inhaber von ausländischen Führerscheinen, denen die ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt wurde. Genauso wenig erfreut dürften die 121 Fahranfänger sein, die aufgrund von Delikten während der Probezeit ein Aufbauseminar machen durften.

 

In die Reihe der „Unglücklichen“ gesellen sich noch 184 Ostallgäuer Autofahrer, denen das Punktekonto im Verkehrsregister in Flensburg langsam aber sicher vollläuft und daher von uns eine entsprechende Warnung bekommen haben.

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Bürgerservice

Tel. 08342 911-444
Fax 08342 911-556
 
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